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Platelet-Rich Fibrin (PRF) in der Zahnmedizin: Einblicke in die neuen Leitlinien und deren praktische Umsetzung

 

Platelet-Rich Fibrin, ein autologes biologisches Material, gewonnen aus dem Blut des Patienten, ist reich an Plättchen und Wachstumsfaktoren. Diese Komponenten sind essentiell für die Beschleunigung der Heilungsprozesse bei zahnmedizinischen Eingriffen. Um PRF-Behandlungen konform zu der Richtlinie durchzuführen, müssen Zahnarztpraxen eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

Diese Richtlinie, basierend auf den Vorgaben des Transfusionsgesetzes §§12 und 18 sowie den Richtlinien der Bundeszahnärztekammer, bieten einen umfassenden Rahmen für den Einsatz von Platelet-Rich Fibrin (PRF) in der zahnärztlichen Praxis. Trotz einer gewissen Zurückhaltung seitens der Versicherer, die Behandlungskosten zu übernehmen, implementieren immer mehr Zahnarztpraxen PRF-Behandlungen aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Heilung. Wir schauen uns in diesem Beitrag einmal die Anforderungen und dessen Umsetzung an.


Das sollten Sie in der PRaxis wissen und umsetzen

Meldung an die Behörde:

Jedes Gerät, das für die Herstellung von PRF verwendet wird, muss bei der zuständigen Behörde angemeldet sein, um die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten. Daher sollten Sie bei Etablierung dieser Behandlung direkt eine Meldung an Ihr zuständiges Regierungspräsidium veranlassen.

 

Wissen und Qualifikation:

Nachweisbare Qualifikation für PRF-Behandlungen: Um PRF-Behandlungen durchführen zu dürfen, müssen Zahnärzte und Ärzte spezifische Qualifikationen vorweisen können. Dies beinhaltet den Nachweis einer mindestens sechsstündigen Fortbildung in der PRF-Technik oder einer mindestens einjährigen Anwendungserfahrung. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Behandler nicht nur theoretisch geschult, sondern auch praktisch erfahren sind.

 

Qualifiziertes Personal:

Das gesamte zahnmedizinische Team muss über die nötige Sachkunde verfügen, die durch eine fundierte Ausbildung und regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung sichergestellt wird. Diese Unterweisungen sollen sicherstellen, dass alle Teammitglieder mit den spezifischen Anforderungen und Verfahrensweisen der PRF-Behandlung vertraut sind. Sorgen Sie also dafür, dass Sie das Thema mit in Ihre jährlichen Mitarbeiterunterweisungen einbauen und anhand der Richtlinie und der eigenen Arbeitsanweisung das Thema schulen und dokumentieren. Hierzu gehört auch eine Schulung für die Blutabnahme mit dem Team.

 

Aktuelles Fachwissen:

Zahnärzte und Ärzte müssen sich kontinuierlich weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft, speziell im Bereich der PRF-Behandlungen, zu sein. Dieses Wissen ist entscheidend, um die Vorteile dieser innovativen Behandlungsmethode voll ausschöpfen zu können.

 

Räumliche Anforderungen:

Für die Herstellung von PRF muss eines kontaminationsfreier Raum gewährleistet sein. Das ist in der Regel der Behandlungsraum. Bei Nutzung von gesonderten Räumen muss ein kontaminationsfreier Transport gewährleistet werden. 

 

Technische Anforderungen:

Die Herstellerangaben sind vorzuweisen und zu beachten. Wartungen nach Herstellerangaben bzw. die Durchführung des E-Check nach DGUV A3 sind einzuhalten.

 

Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Standardarbeitsanweisungen (SOP):

 

Arbeitsanweisungen sind im praxiseigenen Qualitätsmanagementsystem zu erstellen für Blutentnahme, Anamnese, Aufklärung, Dokumentation, Hygiene, Verantwortlichkeiten, Lagerung, Transport, Entsorgung von PRF.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie folgende Dokumente in Ihrem QM integriert haben:

 

  • Checkliste PRF-Anforderungen und Umsetzung
  • Arbeitsanweisung zum gesamten Behandlungsablauf mit den Verantwortlichkeiten und den hygienischen Anforderungen und dessen Umsetzung.
  • Aufklärungsbogen und Einverständnis für die Patienten
  • Die Leitlinie zum Nachlesen der Anforderungen
  • Die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter
  • Die Herstellerangabe des Gerätes
  • Die Betriebsanweisung für den Umgang mit einer Zentrifuge und Blutprodukten
  • Ein Hygieneplan der die PRF-Behandlung bezüglich der hygienischen Aspekte einschließt (Reinigung und Desinfektion der Zentrifuge, ggf. sicherer und geschlossener Transport zwischen den Räumen, Desinfektion der Haut bei Blutentnahme, sichere Verarbeitung des Blutproduktes)

Umgang mit nicht angewendeten Blutprodukten:

Werden Reste nicht verarbeitet, muss klar definiert sein wie diese Blutprodukte entsorgt werden. In der Regel im Hausmüll, nach dem gängigen Abfallschlüssel. Die Abfallschlüssel sollten ebenfalls im QM-System hinterlegt sein, auch für andere Abfallarten wie Zähne, Amalgamreste etc.

 

Dokumentation und Kontrolle:

  • Die Dokumentation des gesamten Behandlungsverlaufs und abschließende Kontrolle muss in der Patientenakte nachvollziehbar sein.
  • Die Kennzeichnung der Produkte und Festlegung des verantwortlichen Personals . (Patientenname, Entnahmedatum  und Uhrzeit)

Konzept für Zwischenfälle:

Ein Ablauf für den Umgang mit Zwischenfällen und unerwünschten Reaktionen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsanweisungen und des Risikomanagements der die Patientensicherheit gewährleistet.

 

Fazit:

Die Implementierung von PRF in der zahnärztlichen Praxis erfordert nicht nur ein tiefgehendes

Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und eine präzise Anwendungstechnik, sondern auch ein umfassendes

Qualitätsmanagement. Die Einhaltung der neuen PRF-Leitlinien und die sorgfältige Dokumentation aller Schritte sind essenziell, um eine hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten und den Patienten die bestmöglichen Heilungsergebnisse zu bieten. Mit der Unterstützung von Quality4Dental und der zur Verfügung gestellten Checkliste können Zahnarztpraxen diesen innovativen Behandlungsansatz erfolgreich in ihre Praxis integrieren und einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung leisten.

 

 

 

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