· 

Die Unterschiede zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten in der Zahn- und Fachzahnarztpraxis

Brandschutz in der Zahn- und Fachzahnarztpraxis  Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragter

In der betrieblichen Brandschutzplanung einer Zahn- oder Fachzahnarztpraxis spielen verschiedene Aspekte eine entscheidende Rolle. Aber wie unterscheiden sich Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte in diesem speziellen Umfeld? In diesem Artikel werden wir die Aufgaben beider Positionen beleuchten, herausfinden, welche in einer Praxis benötigt werden, Gemeinsamkeiten aufzeigen und vor allem die Unterschiede zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeauftragten in dieser Kontext erörtern.

Die Aufgaben des Brandschutzhelfers in der Zahn- und Fachzahnarztpraxis

 

Brandschutzhelfer spielen eine wichtige Rolle im aktiven Brandschutz innerhalb der Praxis. Im Falle eines Feuerausbruchs sind sie dafür verantwortlich, den Brand in seiner Anfangsphase zu bekämpfen. Darüber hinaus unterstützen sie bei der geordneten Evakuierung der Praxis, weisen die Feuerwehr ein und überprüfen die Anwesenheitsliste an der Sammelstelle.

Des Weiteren stehen Brandschutzhelfer ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Brandschutz zur Verfügung. Dank ihrer Schulung sind sie in der Lage, mögliche Brandgefahren innerhalb der Praxis zu erkennen und etwaige Mängel zu melden. Wenn keine betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis vorhanden ist, erfolgt die Berichterstattung an die Geschäftsleitung.

 

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in der Zahn- und Fachzahnarztpraxis

Im Gegensatz dazu umfassen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in einer Zahn- oder Fachzahnarztpraxis präventive, organisatorische und administrative Maßnahmen. Ein Brandschutzbeauftragter begutachtet und bewertet die Praxis, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren. Dies dient dazu, geeignete Brandschutzmaßnahmen zu planen und zu organisieren. Zusätzlich stellt der Brandschutzbeauftragte sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen einer Brandschutzordnung speziell für die Praxis, die Beschaffung von Feuerlöschgeräten und die Schulung des Praxispersonals zu Brandschutzhelfern. Darüber hinaus ist der Brandschutzbeauftragte auch bei der Planung von Renovierungsarbeiten oder Neuanschaffungen in der Praxis involviert.

Der Brandschutzbeauftragte hat eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung und sollte regelmäßig mit ihr in Kontakt stehen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung ihrer Fürsorgepflicht nachkommt und die Sicherheit in der Praxis gewährleistet ist. Die Geschäftsleitung erwartet mindestens einmal im Jahr einen Bericht über die anstehenden Aufgaben und deren Status.

Zusätzlich kommuniziert der Brandschutzbeauftragte mit relevanten Behörden oder Versicherungen, um sicherzustellen, dass die Brandschutzmaßnahmen den entsprechenden Anforderungen entsprechen. Dies kann insbesondere bei größeren Veränderungen in der Praxis, wie Renovierungen oder Erweiterungen, relevant sein. Diese Anforderungen sollten ebenfalls in enger Absprache mit der betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden.

 

Die zentralen Unterschiede im Praxisumfeld

Aus Sicht der Praxisleitung ist der wichtigste Unterschied, dass Brandschutzhelfer in der Zahn- oder Fachzahnarztpraxis gesetzlich vorgeschrieben sind, während Brandschutzbeauftragte nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich sind.

Die Unterschiede in den Aufgabenbereichen sind ebenfalls signifikant. Der Brandschutzbeauftragte hat einen breiteren Aufgabenbereich, da er sich um den gesamten betrieblichen Brandschutz kümmert, während der Brandschutzhelfer auf die aktive Brandbekämpfung beschränkt ist.

Die Ausbildungen unterscheiden sich ebenfalls. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert in der Regel einen Tag und beinhaltet theoretische und praktische Schulungseinheiten. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist erheblich umfangreicher und erfordert 48 Unterrichtsstunden, die theoretische und praktische Schulung sowie eine Abschlussprüfung umfassen.

 

Braucht man beide in der Praxis?

Jede Zahn- oder Fachzahnarztpraxis sollte zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um festzustellen, welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Brandschutzhelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in Praxen mit bis zu 20 Mitarbeitenden. In größeren Praxen müssen mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, wie in der individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten ist hingegen nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. Dies kann insbesondere für Praxen gelten, die baulich besondere Anforderungen erfüllen oder in denen spezifische Versicherungsanforderungen bestehen. Diese Entscheidung sollte in Absprache mit der betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit getroffen werden.

 

Fazit für die Zahn- und Fachzahnarztpraxis

Die Unterschiede zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten sind im Kontext einer Zahn- oder Fachzahnarztpraxis erheblich. Während beide zur Sicherheit in der Praxis beitragen und in der Brandbekämpfung geschult sind, liegt der Schwerpunkt des Brandschutzbeauftragten auf präventiven, organisatorischen und administrativen Maßnahmen. Die Praxisleitung sollte in Zusammenarbeit mit der betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgfältig prüfen, ob die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist und die notwendigen Maßnahmen entsprechend planen. 

 

 

Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Sie möchten Ihre Praxisprozesse effektiv anpacken und das gesamte Team erfolgreich in die Abläufe der Praxis etablieren?

 

 

 

In meinem Praxis-Blueprint zeige ich Ihnen 5 essentielle Schritte, die für einen ganzheitlichen und erfolgreichen Prozessansatz sorgen.

 

 

 

Weil Qualität Vertrauen schafft und Vertrauen Sicherheit und Umsatz!

 

 

 

Jetzt Formular ausfüllen und für 0€ erhalten!